Der Landesverband Rheinland-Pfalz des Deutschen Richterbundes und die Vereinigung der Verwaltungsrichter Rheinland Pfalz (VVR) fordern eine Abkoppelung der Dienstbezüge von Richterinnen und Richtern sowie von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten vom Kindergeldbezug. Ab dem 1. Januar 2007 wird Kindergeld für Kinder in der Ausbildung nur noch bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres gezahlt. Diese Kürzung trifft alle Familien mit Kindern in der Ausbildung gleichermaßen. Aber Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte verlieren damit zusätzlich den Familienzuschlag zu ihrem Grundgehalt sowie die Beihilfeberechtigung für das betreffende Kind, die den notwendigen und teuren privaten Krankenversicherungsschutz ergänzt. Denn diese Teile ihres Gehaltes sind bislang an den Kindergeldbezug gekoppelt. Zudem können Kinder während der Ausbildung nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. So bleibt nur eine Aufstockung der teuren privaten Krankenversicherung, das aber bei Wegfall des Familienzuschlages! Es trifft auch nicht etwa zu, dass eine Ausbildung regelmäßig bis zum vollendeten 25. Lebensjahr abgeschlossen werden kann. Die durchschnittlichen Ausbildungszeiten haben sich in den vergangenen Jahren nicht verkürzt. Deshalb ist eine Abkoppelung des Familienzuschlages und der Beihilfeberechtigung für Kinder in der Ausbildung vom Kindergeldbezug notwendig. Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte verlangen damit keine Besserstellung gegenüber anderen Lohn- und Gehaltsempfängern. Aber es darf nicht sein, dass ihre Gehälter – auf dem Umweg über die Herabsetzung des Höchstalters für den Kindergeldbezug – erneut drastisch gekürzt werden. Schon durch die weitgehende Streichung des Urlaubsgeldes, die Halbierung des Weihnachtsgeldes und die Erhöhung der Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten sind die Gehälter der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erheblich gesunken. Sie bewegen sich bereits heute im europäischen Vergleich am unteren Ende. Eine weitere Absenkung kann daher nicht hingenommen werden. Die vom rheinland-pfälzischen Ministerium der Finanzen beabsichtigte Änderung der Beihilfeverordnung, durch die Eltern von im Wintersemester 2006/2007 studierenden Kindern für dieses weiterhin Beihilfe erhalten könnten, geht demgegenüber nicht weit genug. Sie gilt nämlich nicht bei einem Studienbeginn im Sommersemester 2007 und berücksichtigt den Wegfall des Familienzuschlags überhaupt nicht. Der Landesverband Rheinland-Pfalz des Deutschen Richterbundes und die Vereinigung der Verwaltungsrichter Rheinland-Pfalz (VVR) fordern deshalb, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Familienzuschlag grundsätzlich bis zur bisherigen Altersgrenze weitergezahlt wird und die Beihilfeberechtigung solange erhalten bleibt. |
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