Presseerklärung vom 7. März 2007 Der Vorstand des rheinland-pfälzischen Richterbundes hat sich in seiner Sitzung am 7.3.2007 mit den Vorgängen um die Besetzung der Stelle des Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz befasst. Bereits das Besetzungsverfahren als solches hat nach Auffassung des Berufsverbandes dem Ansehen der Richterschaft insgesamt ebenso wie dem Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz erheblichen Schaden zugefügt. Dies gilt für die nicht hinnehmbare Dauer des Besetzungsverfahrens. Vor allem aber für die hierzu in der Öffentlichkeit behandelten Indiskretionen zu den Bewerbern. Als skandalös verurteilt der Richterbund, dass Einzelheiten der geheimen Beratungen im Richterwahlausschuss mehrfach in die Öffentlichkeit getragen wurden. Der Berufsverband der Richter und Staatsanwälte begrüßt ausdrücklich, dass die richterlichen Mitglieder des Ausschusses heute Strafanzeige wegen Geheimnisverrat (§ 353 b StGB) bei der Staatsanwaltschaft Mainz erstattet haben. Ebenso begrüßt der Richterbund, dass im Rahmen der erhobenen Konkurrentenklage die im Laufe des Verfahrens aufgetretenen rechtlichen Fragen einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden. Das gesamte Verfahren – so der Vorstand des Richterbundes – bestätigt die bereits vor der Einrichtung des Richterwahlausschusses durch den Verband geäußerten Bedenken, dass gerade wichtige Personalentscheidungen zum Gegenstand öffentlicher parteipolitischer Auseinandersetzungen gemacht werden. Dies schadet nicht nur dem Ansehen des Richteramtes sondern auch dem Ansehen der Justiz insgesamt.
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