Seit fast 10 Jahren schützt der Verband seine Mitglieder durch den Abschluss von Gruppenversicherungen und durch das Angebot individueller Versicherungen gegen die spezifischen Berufsrisiken von Richtern und Staatsanwälten. Diesen Service hat der Verband mit seinen Versicherungspartnern überarbeitet und erheblich erweitert. Alle Mitglieder werden in diesen Tagen per Post über die Neuerungen informiert, die in einer Broschüre übersichtlich zusammengestellt sind. An dieser Stelle daher nur das Wesentliche: Alle Mitglieder sind vom Tage ihres Eintritts in den Richterverband an automatisch und ohne jeden Zusatzbeitrag basisversichert. Dieser Schutz erstreckt sich auf die dienstliche Verursachung von Personen- und Sachschäden sowie auf den Verlust von Dienstschlüsseln und anderen Türöffnern und auch auf die Haftung für Vermögensschäden, die bei einem Regress des Dienstherrn eintreten kann. Da die Versicherungssummen für alle Verbandsmitglieder "gedeckelt" sind, empfehlen wir den zusätzlichen Abschluss einer individuellen Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden. Mit frei wählbaren Versicherungssummen von 100.000 Euro aufwärts können sich unsere Mitglieder zu absoluten Vorzugskonditionen gegen die Haftung für Vermögensschäden versichern. Die durchschnittlich gewählte Versicherungssumme liegt bei 250.000 Euro, für die eine Jahresprämie von lediglich 55,69 Euro zu entrichten ist. Bei höherem Regressrisiko, das in bestimmten Bereichen staatsanwaltlicher und amtsrichterlicher Tätigkeit bestehen kann, werden auch zum Teil deutlich höhere Versicherungssummen abgeschlossen. Die Versicherungsprämien sind im Marktvergleich nicht nur sensationell niedrig. Darüber hinaus deckt die Versicherung alle Inanspruchnahmen für Vermögensschäden aus zulässigen Nebentätigkeiten mit ab. Hierzu zählen alle Vortrags- und Unterrichtstätigkeiten, Mediationen, Schiedsgerichte und gutachterliche Tätigkeit. Einen derart weiten Versicherungsschutz bietet kein anderer Versicherer. Die größte Neuerung bietet der Richterverband seinen Mitgliedern im Bereich des Rechtsschutzes an. Hier haben wir in langen Verhandlungen mit einem führenden Rechtsschutzversicherer ein individuelles Paket für Richter und Staatsanwälte geschaffen. Zur Wahl stehen unseren Mitgliedern drei Ausbaustufen einer persönlichen Rechtsschutzversicherung. Dabei enthalten alle drei Stufen stets den absolut empfehlenswerten "Dienstrechtsschutz für Richter und Staatsanwälte". Dieser Rechtsschutz sichert die Wahrnehmung aller denkbaren rechtlichen Interessen aus dem Dienstverhältnis, angefangen von Statusfragen bis hin zu Besoldung und Beihilfe. Er umfasst außerdem, was kein deutscher Versicherer ansonsten anbietet, einen Rechtsschutz gegenüber Dritten im Hinblick auf Ehrverletzungen (z.B. durch die Presse) und auf Nachstellungen, die Richter und Staatsanwälte in ihrer dienstlichen Tätigkeit erleiden. Diesen umfassenden Dienstrechtsschutz können die Mitglieder des Richterverbandes ab sofort für eine Jahresprämie von 59 Euro abschließen. In zwei weiteren Stufen ist der Dienstrechtsschutz ausbaufähig um einen Verkehrsrechtschutz für die ganze Familie (Jahresgesamtprämie 99 Euro) und zu einem darüber noch weiter hinausgehenden Vollrechtsschutz (129 Euro). Alle Einzelheiten finden sich in unserer Versicherungsbroschüre und auf unserer Homepage www.richterverband-sh.de. Passender und preiswerter als über den Richterverband werden Sie sich wohl kaum versichern können. Dr. Wilfried Kellermann Informationen zum Versicherungsumfang, das Antragsformular Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sowie das Antragsformular Rechtsschutzversicherung, aktuell gültige Rechtsschutzbedingungen sowie Versicherungsbedingungen zur Vermögensschadensschadenhaftpflichtversicherung stehen oben unter "Dateien" zum Download bereit.Â
Bitte drucken Sie die vollständigen Antragsunterlagen aus und übersenden sie diese an
Thomas Edinger c/o Amtsgericht Rockenhausen Kreuznacher Str. 37 67806 Rockenhausen
zur Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft im Landesverband. Nur ein unterschriebener und vom Landesverband bestätigter Antrag kann angenommen werden. Die Weiterleitung des Antrags per Fax ist möglich.
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