Der Deutsche Richterbund - Landesverband Rheinland – Pfalz - begrüßt den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 26. 07. 2011, wonach die Stelle des Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz zu besetzen ist.
Die konsequente Entscheidung stellt Rechtssicherheit her. Sie macht evident deutlich, dass bei der Personalentscheidung und der Umstrukturierung Verfassung, parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren und die Entscheidungen der hierzu berufenen Gerichte vorrangig zu respektieren sind.
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