Der Richterbund des Landes Rheinland-Pfalz sieht in der Einrichtung der Sparkommission ein bloßes politisches Ablenkungsmanöver. Mit der gestrigen Erklärung hält die Landesregierung unverändert an ihrem Ziel der Zerschlagung der in Rheinland-Pfalz bewährten Gerichtsstrukturen fest. Das aus den Erkenntnissen der bisherigen Diskussion und der Verantwortung für den Erhalt einer funktionierenden bürgernahen Rechtspflege gebotene klare politische Signal zur endgültigen Aufgabe der Zusammenlegung der Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken ist ausgeblieben. Nur eine klare Rücknahme dieser Entscheidung hätte einen konstruktiven, sorgfältigen und grundsätzlichen Dialog über die Strukturen der Justiz ermöglicht. Wenn sich die Regierung, ohne eine intensive Wertediskussion führen zu wollen, die Dritte Gewalt als vorrangigen Steinbruch für die Haushaltskonsolidierung aussucht, ist sie mit belastbaren Berechnungen selbst beweispflichtig. Dabei müssen die mit den örtlichen Verhältnissen vertrauten Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte in Rheinland-Pfalz direkt einbezogen werden. Die Qualität und Effektivität der Justiz an den bewährten Standorten wird sich dabei erweisen. Die Einsetzung einer Sparkommission, die unter Zeitdruck und ohne Mandat der Justiz letztlich unverbindliche Empfehlungen zu erarbeiten hat, ist nicht mehr als ein politisches Ablenkungsmanöver. Die Landesregierung versucht, die eigene politische Verantwortung für die verfehlte Justizzerschlagung auf Andere abzuwälzen. Es ist bezeichnend, dass die angekündigte Expertenkommission ihre Prüfung bereits im März 2012 abgeschlossen haben soll. In dieser kurzen Zeit kann eine seriöse und ergebnisoffene Prüfung gar nicht durchgeführt werden. Schon daraus wird deutlich, dass die Kommission nur als Feigenblatt dient, um die Luft aus der breiten öffentlichen Diskussion zu nehmen und Zeit zu gewinnen. Ein Einlenken der Landesregierung ist weit und breit nicht zu erkennen.
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